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Der Landrat informiert!

  • 8. Dez. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird ab dem 10.12.2020 untersagt. Ausgenommen von der Untersagung ist Individualsport allein oder mit Angehörigen des eigenen Haus- stands im Freien oder in der eigenen Häuslichkeit.

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